https://www.facebook.com/tauchsportdaubner
Hallo
Taucher,
am
Samstag, den 12.04.2025 findet unser
Tauchtraining (Tauchsport Daubner) im Hallenbad Kemnath statt.
Wer
Tauchausrüstung ausleihen will ? – muss es bitte 2 Tage vorher per E-Mail
anmelden an: konrad.keller@tauchsport-daubner.de
oder
Handy. 0160 93948890
Treffpunkt
ist um 17:45 Uhr.
Tauchkurse von Tauchsport
Daubner: 2025
Schnuppertauchen
zum Kennen lernen:
Eine
Teilnahme ist ab 12 Jahren möglich.
Deutsches Tauchsportabzeichen in Bronze
(DTSA/ CMAS*)
Termine im Hallenbad
Termine auf Anfrage
Treffpunkt um 17:30 Uhr
Eine Anmeldung ist hierfür aber erforderlich!
Die Gebühr für das Schnuppertauchen beträgt 10,00 EUR + Eintritt
Hallenbad
Anmeldungen zum Schnuppertauchen an: konrad.keller@tauchsport-daubner.de
(Zusendung Formular – Erklärung zum
Gesundheitszustand)
Beim Schnuppertauchen erhalten Sie zusätzliche
Informationen zu:
(Zeitlicher Ablauf, Voraussetzungen, Gebühren,
Zusatzkosten usw…… eines Tauchkurses für Anfänger)
Ab
17:45 Uhr Tauchertraining für unsere Gäste
Wer Tauchausrüstungsgegenstände (DTG, Jacket, Atemregler usw….)
benötigt, meldet den Bedarf !
unter konrad.keller@tauchsport-daubner.de
oder unter der Mobilfunk Nr. 0160-93948890 an.
Wer
zum Tauchtraining kommt soll sich bitte anmelden bei konrad.keller@tauchsport-daubner.de
Konrad
Keller, CMAS/ VDST Tauchlehrer
Tel.
09236/ 6333 oder 0160-93948890
Tauchkurse
für Anfänger:
Eine
Teilnahme ist ab 12 Jahren möglich.
Deutsches Tauchsportabzeichen in Bronze (DTSA/ CMAS
*)
Termine im Hallenbad
Termine auf Anfrage
Treffpunkt um 17:30 Uhr
Anmeldung
zum Tauchkurs unter: konrad.keller@tauchsport-daubner.de
Konrad
Keller, CMAS/ VDST Tauchlehrer
Tel.
09236/ 6333 oder 0160-93948890
Hier
erhalten Sie zusätzliche Informationen zu:
(Zeitlicher
Ablauf, Voraussetzungen, Gebühren, Zusatzkosten usw…… eines Tauchkurses für
Anfänger)
Ab
17:45 Uhr Tauchertraining für unsere Gäste
Wer Tauchausrüstungsgegenstände (DTG, Jacket, Atemregler usw….)
benötigt, meldet den Bedarf !
unter konrad.keller@tauchsport-daubner.de
oder unter der Mobilfunk Nr. 0160-93948890 an.
Konrad
Keller, CMAS/ VDST Tauchlehrer
Tel.
09236/ 6333 oder 0160-93948890
Wer
zum Tauchtraining kommt soll sich bitte anmelden bei konrad.keller@tauchsport-daubner.de
Anmeldungen für Schnuppertauchen/ Infos
zum Tauchkurs:
VDST/
CMAS Tauchlehrer Konrad Keller
Tel.
09236- 6333, Handy 0160-93948890
E- Mail: info@tauchsport-daubner.de
|
|
|
|
||
|
|
|
|||
|
|
|
|||
Tauchkurse für Anfänger: DTSA in Bronze/ CMAS * Brevet
Ausbildung nach www.vdst.de Richtlinien
https://www.vdst.de/fileadmin/dateien/Ausbildung/DTSA/DTSA_1_Stern_Lehrinhalte_2016.pdf
2. DTSA
Grundtauchschein
2.1 Kursziel
Der Bewerber
soll in Theorie und Praxis mit den Grundlagen für das Sporttauchen vertraut
gemacht werden. Nach Abschluss des Kurses soll er die Grundkenntnisse und
-fertigkeiten zum sicheren Sporttauchen mit und ohne Gerät besitzen.
2.2
Voraussetzungen
Mindestalter:
12 Jahre; bei
Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern (in
der Regel beider Elternteile) erforderlich. Empfehlung: Bei Minderjährigen
sollte eine Dokumentation des Aufklärungsgespräches erfolgen Ausbildungsstufe:
Keine Anzahl
der Pflichttauchgänge:
Keine
Sonstiges:
•
Selbsterklärung zum Gesundheitszustand oder gültige
Tauchtauglichkeitsbescheinigung (wird empfohlen) Sonderregelungen: • Alle
Übungen zu diesem DTSA müssen im Schwimmbad oder unter schwimmbadähnlichen
Bedingungen durchgeführt werden. • Bei Vorlage eines Apnoe-DTSA entfallen die
äquivalenten Übungen ohne Gerät, wenn zwischen Beginn der Abnahmen zum
Apnoe-DTSA und Abschluss des DTSA Grundtauchschein nicht mehr als 3 Jahre
liegen.
2.4
Theoretischer Teil Lerneinheiten:
6 Lehrinhalte:
• Grundlagen für
das Sporttauchen mit und ohne Gerät.
DTSA
Grundtauchschein
Verband
Deutscher Sporttaucher
e.V.
Seite 12 von 67
Prüfungsinhalte:
Beantwortung
eines vom Ausbilder vorgelegten VDST DTSA * Fragebogens zu den vermittelten
Lehrinhalten. Dauer der schriftlichen Prüfung und die Bestimmungen über das
Bestehen der theoretischen Prüfung sind auf dem Fragebogen angegeben.
2.5 Praktischer
Teil Übungen (mit ABC-Ausrüstung):
0.1 30 Sekunden
Zeittauchen unter stetiger Ortsveränderung (von etwa 10 Metern).
0.2 25 Meter
Streckentauchen ohne Neopren oder 20 Meter Streckentauchen mit Neoprenjacke und
-hose.
0.3 Dreimal 2
bis 5 Meter Tieftauchen innerhalb von einer Minute.
0.4 20 Minuten
(Zeit) Schnorcheln unter Zurücklegung einer Strecke von wenigstens 500 Metern,
davon je 5 Minuten in Brustlage, Seitenlage, Rückenlage und mit einer Flosse.
0.5 50 Meter
Schnorcheln zu einem Gerätetaucher, der zwischen 2 und 5 Meter Tiefe liegt,
verbringen des Gerätetauchers an die Wasseroberfläche und anschließend 50 Meter
transportieren.
0.6 Zweimal
regelgerechtes Springen (unterschiedliche Sprünge) mit kompletter DTGAusrüstung
aus einer Höhe von ca. 0,5 Meter ins Wasser. Übungen (mit
DTG-Ausrüstung):
1.1 In 2 bis 5
Meter Tiefe 50 Meter Streckentauchen, Atmung aus dem
Hauptatemregler des Tauchpartners, einmal als Luftnehmer,
einmal als Luftgeber.
1.2 In 2 bis 5
Meter Tiefe Absetzen der Tauchermaske, 1 Minute Tauchen ohne Tauchermaske,
Wiederaufsetzen und Ausblasen der Tauchermaske in dieser Tiefe und anschließend
bei herausgenommenem Atemregler langsames Aufsteigen bis zur Wasseroberfläche
unter stetigem Ablassen von Atemluft.
1.3 In 2 bis 5
Meter Tiefe Austarieren durch Einblasen von Atemluft in das Taucherjacket und 3
Minuten verweilen im Schwebezustand unter Atmung aus dem DTG.
1.4 10 Minuten
Zeitschnorcheln in Brustlage mit DTG.
2.6
Erfolgskontrolle
Der Ausbilder
stellt durch Auswertung der schriftlichen Prüfung und Anleitung und Überwachung
der Übungen im Rahmen der Praxisausbildung fest, ob der Bewerber das jeweilige
Kursziel erreicht hat.
Der Ausbilder
bespricht mit dem Bewerber regelmäßig während und abschließend zum Ende des
Kurses den aktuellen Leistungsstand in Theorie und Praxis.
2.7 Beurkundung
Nachweis über
die erfolgreiche Teilnahme an dem DTSA-Kurs ist der offizielle VDST- Einkleber
für den Taucherpass.
DTSA
Basic
Verband
Deutscher Sporttaucher
e.V.
Seite 13 von 67
3. DTSA Basic
3.1 Kursziel
Der Bewerber
soll in Theorie und Praxis mit den Grundsätzen für die Teilnahme an geführten
Tauchgängen im Freiwasser vertraut gemacht werden. Nach Abschluss des Kurses
soll er an Tauchgängen, die von einem erfahrenen Taucher (wenigstens
VDST-CMAS-Taucher***) geführt werden, sicher teilnehmen können.
Beachte die
mögliche Zusammensetzung einer Tauchgruppe im Vorwort dieser Ordnung.
3.2
Voraussetzungen Mindestalter:
12 Jahre; bei
Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern (in
der Regel beider Elternteile) erforderlich. Empfehlung: Bei Minderjährigen
sollte eine Dokumentation des Aufklärungsgespräches erfolgen Ausbildungsstufe:
Keine Anzahl
der Pflichttauchgänge:
Keine
Sonstiges:
•
Selbsterklärung zum Gesundheitszustand oder gültige
Tauchtauglichkeits-bescheinigung (wird empfohlen)
Sonderregelungen:
• Bei Vorlage des DTSA Grundtauchscheins entfällt der theoretische Teil, wenn
zwischen Beginn der Abnahmen zum DTSA Grundtauchschein und Abschluss des DTSA
Basic nicht mehr als 15 Monate liegen. Bei Vorlage des VDST-KTSA Gold (***)
entfällt bis zum vollendeten 16. Lebensjahr der theoretische Teil.
3.4
Theoretischer Teil Lerneinheiten:
3 Lehrinhalte:
Siehe Anhang:
Lehrinhalte DTSA Basic
DTSA
Basic
Verband
Deutscher Sporttaucher
e.V.
Seite 14 von 67
Prüfungsinhalte:
Schriftliche
oder mündliche Beantwortung eines vom Ausbilder vorgelegten VDST Basic
Fragebogens zu den vermittelten Lehrinhalten. Dauer der Prüfung und die
Bestimmungen über das Bestehen der theoretischen Prüfung sind auf dem
Fragebogen angegeben.
3.5 Praktischer
Teil Übungstauchgänge im Freigewässer (mit DTG-Ausrüstung):
1.0 Tauchgang:
3-12 Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer / 1 Taucher und Ausbilder
2.0 Tauchgang:
3-12 Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer / 1 Taucher und Ausbilder
Tauchschüler
müssen in der Lage sein, die folgenden Fertigkeiten zunächst unter
schwimmbadähnlichen Bedingungen und anschließend im Freiwasser vorzuführen.
Übungsinhalte:
• Gebrauch von Maske, Flossen und Schnorchel • Zusammenbau und Demontage der
Tauchausrüstung (außerhalb des Wassers) • Ein- und Ausstiege •
Ausblasen von Schnorchel und Atemregler • Wechsel von Schnorchel auf Atemregler
beim Schwimmen an der Oberfläche • Kontrolliertes Ab- und Auftauchen (z.B.
Druckausgleich in den Ohren und in der Maske) • Schwimmen unter Wasser •
Ausblasen der Maske, einschließlich dem Abnehmen und Wiederaufsetzen der Maske
• Tarieren, unter Wasser sowie an der Wasseroberfläche • Atemregler aus dem
Mund nehmen, auf den Zweitatemregler wechseln und wieder zurück •
Grundkenntnisse im Überwachen der wichtigsten Instrumente • Gebrauch der
Schnellabwurfeinrichtung des Ballastsystems an der Wasseroberfläche • Agieren
als Empfänger einer alternativen Atemgasversorgung • Pflege der Ausrüstung •
Grundlegende Handzeichen
3.6
Erfolgskontrolle
Der Ausbilder
stellt durch Anleitung und Überwachung der Übungstauchgänge sicher, dass diese
ordnungsgemäß durchgeführt werden.
3.7 Beurkundung
Nachweis über
die erfolgreiche Teilnahme an dem DTSA-Kurs ist eine DTSA Basic Karte,
die vom Tauchlehrer ausgefüllt wird.
DTSA *
Verband
Deutscher Sporttaucher
e.V.
Seite 15 von 67
4. DTSA *
VDST-CMAS-Taucher* (T1), (CMAS*)
4.1 Kursziel
Der Bewerber soll in Theorie und Praxis mit den Grundsätzen für die Teilnahme
an geführten Tauchgängen im Freiwasser vertraut gemacht werden. Nach Abschluss
des Kurses soll er an Tauchgängen, die von einem erfahrenen Taucher (wenigstens
VDST-CMAS-Taucher**) geführt werden, sicher teilnehmen können. Beachte
die mögliche Zusammensetzung einer Tauchgruppe im Vorwort dieser Ordnung.
4.2
Voraussetzungen Mindestalter:
14 Jahre; bei Minderjährigen
ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern (in der Regel
beide Elternteile) erforderlich. Empfehlung: Bei Minderjährigen sollte eine
Dokumentation des Aufklärungsgespräches erfolgen Ausbildungsstufe:
Keine Anzahl
der Pflichttauchgänge:
Keine
Sonstiges:
• Gültige
Tauchtauglichkeitsbescheinigung • Es wird der AK
Herz-Lungen-Wiederbelebung empfohlen Sonderregelungen: • Maximal ein Tauchgang
darf in einem Indoorzentrum durchgeführt werden • Pro Tag dürfen nicht mehr als
3 Übungstauchgänge (Übungen mit Gerät) durchgeführt werden. • Bei Vorlage des
DTSA Grundtauchscheins entfallen der theoretische Teil und die gesamten Übungen
ohne Gerät, wenn zwischen Beginn der Abnahmen zum DTSA Grundtauchschein und
Abschluss des DTSA * nicht mehr als 15 Monate liegen. Bei Vorlage des VDST-KTSA
Gold (***) entfallen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr der theoretische Teil
und die gesamten Übungen ohne Gerät. • Bei Vorlage eines Apnoe-DTSA entfallen
die äquivalenten Übungen ohne Gerät, wenn zwischen Beginn der Abnahmen zum Apnoe-DTSA
und Abschluss des DTSA * nicht mehr als 3 Jahre liegen. • Bei Vorlage des Basic
Tauchscheins entfällt der Tauchgang 1.0, wenn zwischen Beginn der Abnahmen zum
Basic Tauchschein und Abschluss des DTSA * nicht mehr als 15 Monate
liegen.
4.3
Ausbilderqualifikation VDST Tauchlehrer*/**/***/****. VDST Apnoe Tauchlehrer
sind abnahmeberechtigt für die ABC Übungen ohne Gerät.
4.4
Theoretischer Teil Lerneinheiten:
6
DTSA *
Verband
Deutscher Sporttaucher
e.V.
Seite 16 von 67
Lehrinhalte:
• Siehe Anhang: Lehrinhalte DTSA*
Prüfungsinhalte:
Beantwortung
eines vom Ausbilder vorgelegten VDST-Fragebogens zu den vermittelten
Lehrinhalten. Dauer der schriftlichen Prüfung und die Bestimmungen über das
Bestehen der theoretischen Prüfung sind auf dem Fragebogen angegeben.
4.5 Praktischer
Teil Übungen (mit ABC-Ausrüstung):
0.1 30 Sekunden
Zeittauchen unter stetiger Ortsveränderung (von etwa 10 Meter).
0.2 25 Meter
Streckentauchen ohne Neopren oder 20 Meter Streckentauchen mit Neoprenjacke und
-hose.
0.3 Dreimal 2
bis 5 Meter Tieftauchen innerhalb von einer Minute.
0.4 20 Minuten
(Zeit) Schnorcheln unter Zurücklegung einer Strecke von wenigstens 500
Metern in verschiedenen Lagen oder der Nachweis Flossenschwimmabzeichen Bronze
nicht älter als 3 Jahre.
0.5 50 Meter
Schnorcheln zu einem Gerätetaucher, der auf 2 bis 5 Meter Tiefe liegt,
Transportieren des Gerätetauchers an die Wasseroberfläche und 50 Meter an der
Wasseroberfläche.
0.6 Zweimal
regelgerechtes Springen (unterschiedliche Sprünge) mit kompletter DTGAusrüstung
aus einer Höhe von ca. 0,5 Meter ins Wasser. Übungstauchgänge (mit
DTG-Ausrüstung):
1.0 Tauchgang:
6-15 Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens 1 Taucher und
Tauchlehrer.
1.1
Vollständiges und korrektes Anlegen und Überprüfen der Ausrüstung vor dem
Tauchgang und Versorgen der Ausrüstung nach dem Tauchgang.
1.2 Atemregler
aus dem Mund nehmen, auf den Zweitatemregler wechseln und wieder zurück
1.3 Absetzen,
Wiederaufsetzen und Ausblasen der Tauchermaske in 5 Meter Tiefe.
2.0 Tauchgang:
6-15 Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens 1 Taucher und
Tauchlehrer
2.1 10 Minuten
Schnorcheln an der Wasseroberfläche in kompletter Ausrüstung..
2.2
Orientierung: einfache Unterwasser-Navigation (z.B.: auf Anfrage des Prüfers
kann die Richtung des Rückweges bestimmt werden).
2.3
Geschwindigkeitskontrolliertes Aufsteigen aus maximal 10 Meter Tiefe im freien
Wasser bis an die Wasseroberfläche mit einem Stopp von drei Minuten auf 5 Meter
Tiefe.
DTSA *
Verband
Deutscher Sporttaucher
e.V.
Seite 17 von 67
3.0 Tauchgang: 6-15
Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens 1 Taucher und
Tauchlehrer
3.1
Transportieren des „verunfallten“ Tauchpartners an die Wasseroberfläche bis zum
Ufer bzw. Boot und anschließend an Land bzw. an Bord.
3.2
Demonstrieren der stabilen Seitenlage und der Schocklage.
3.3 Aufzählen
der nachfolgenden Maßnahmen, um die Rettungskette in Gang zu setzen.
4.0 Tauchgang:
6-15 Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens 1 Taucher und
Tauchlehrer
4.1 Tarieren in
drei unterschiedlichen Tiefen mit Hilfe der Atmung über die Lunge und bei
Bedarf mit dem Inflator.
4.2 Geben von
und Reagieren auf 5 Unterwasserpflichtzeichen.
4.3
Herausnehmen des Atemreglers in maximal 5 Meter Entfernung zum Tauchpartner,
Hintauchen zum Tauchpartner, „Luftnot“ Zeichen geben, Hauptatemregler des
Tauchpartners nehmen, positionieren und Tauchgang 5 Minuten unter Atmung aus
dem Hauptatemregler fortsetzen (einmal als Luftnehmer, einmal als Luftgeber).
4.4
Geschwindigkeitskontrolliertes Aufsteigen am Hauptatemregler des
Tauchpartners aus der maximalen Tiefe (vom Tauchlehrer bestimmt) im freien
Wasser bis auf 5 Meter mit deutlichem Stopp und dann langsam an die
Wasseroberfläche.
5.0 Tauchgang: Mindestens
15 Minuten Dauer / mindestens 1 Taucher und Tauchlehrer. Tauchgang unter
erschwerten Bedingungen
z.B.
Tiefe zwischen 15 und 25 Meter, Nachttauchen, Tauchen vom Boot Strömungstauchen
oder Tauchen bei schlechter Sicht, Setzen einer Boje am Ende des Tauchgangs auf
rund 10m Tiefe mittels Spool.
4.6
Erfolgskontrolle Der Tauchlehrer stellt durch Auswertung der schriftlichen
Prüfung und Anleitung und Überwachung der Übungen im Rahmen der
Praxisausbildung fest, ob der Bewerber das jeweilige Kursziel erreicht
hat. Der Tauchlehrer bespricht mit dem Bewerber regelmäßig während und
abschließend zum Ende des Kurses den aktuellen Leistungsstand in Theorie und
Praxis.
4.7 Beurkundung
Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an dem DTSA-Kurs sind eine vorläufige
Leistungsbestätigung, ein offizieller VDST- Einkleber für den Taucherpass und
eine VDST-CMAS ID – Karte.